PKV Versicherte die beschwerde- und behandlungsfrei sind und dennoch einen Risikozuschlag haben, können den Risiko-Zuschlag reduzieren. Entgegen der Meinung vieler Versicherter kann man unter bestimmten Voraussetzungen den Risikozuschlag überprüfen lassen und bestenfalls eine Streichung verlangen.
Wenn Sie als PKV Versicherter beschwerde- und behandlungsfrei sind aber immer noch einen Risikozuschlag jeden Monat bezahlen, dann können Sie eine Aleitung bestellen, die Ihnen zeigt, wie Sie den Risiko-Zuschlag reduzieren. Hier können Sie bestellen.
Wenn Sie bereits seit einiger Zeit beschwerdefrei und behandlungsfrei sind, dann lassen Sie sich die Ausheilung bescheinigen und verlangen Sie eine Minderung des Risikozuschlags bei Ihrer PKV