Wenn Sie es satthaben Ihrem PKV-Anbieter jeden Monat zusätzliches Geld zu bezahlen für einen Risiko, dass NICHT MEHR vorhanden ist oder vielleicht noch NIE vorhanden war, dann sind DIESE Informationen die WICHTIGSTEN, die jetzt lesen werden.

Heute ist der 19 Apr 2024… und das könnte DER Tag werden, an dem Sie Ihren PKV-Beitrag senken. Seien Sie also gespannt…

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Liebe PKV-Kundin, lieber PKV-Kunde,

es wird Sie vielleicht überraschen, aber der Risikozuschlag, den Sie bei Abschluss Ihrer privaten Krankenversicherung zähneknirschend akzeptieren mussten und jeden Monat bezahlen ist nicht in Stein gemeißelt. Im Gegenteil. Sie haben das Recht den Risikozuschlag überprüfen zu lassen.

Kaum jemand weiß, dass dieses Recht gesetzlich verankert ist. Aber Ihr Versicherer wird Sie nicht darauf von sich aus hinweisen.

Vielleicht kommt Ihnen das ja auch bekannt vor…

  • Sie haben einen Anspruch auf etwas, das zu Ihrem Vorteil ist,… etwas, das Ihnen hilft oder wie in diesem Fall eine Menge Geld sparen könnte

ABER

  • Ihr Krankenversicherer gibt Ihnen von sich aus keinerlei Hinweis darauf, behält sein Wissen einfach für sich.

Durch die Unkenntnis von PKV-Versicherten, erhalten die privaten Krankenversicherer jedes Jahr Millionen Euro Beitrag zusätzlich. Vielfach auch leider zu unrecht! Wenn Sie aber darauf hoffen, dass Ihre Krankenversicherungsgesellschaft so fair und freundlich ist und Sie von sich aus darauf hinweist,…

…dann irren Sie sich gewaltig!

Warum ist das so?

Nun, weil es mit Arbeitsaufwand verbunden ist. Vor allem aber, weil der Versicherer Beitragseinnahmen verliert. Sollten Sie angenommen haben, es ginge wenigstens einmal nicht um’s Geld? Tja, leider doch.

Wie dem auch sei,…

Sie haben jedenfalls das verbriefte Recht auf Reduzierung Ihres Beitrages, wenn die bei Antragsstellung bestandene Gefahrenerhöhung weggefallen ist. So steht es im Gesetz. In Ihrem Fall handelt es sich bei der “Gefahrenerhöhung” um eine Vorerkrankung oder Diagnose, die zu einem Risikozuschlag geführt hat und nachdem Ausheilung bescheinigt werden kann, ist die Gefahrenerhöhung weggefallen.

Wie gesagt, Ihr Versicherer wird Sie nicht von sich aus darauf hinweisen! Das müssen Sie schon selbst in die Hand nehmen.

Das Recht ist auf Ihrer Seite – nutzen Sie es,… das ist Ihre Chance den Risikozuschlag zu reduzieren

Sie haben das Recht von Ihrem Krankenversicherer die Herabsetzung Ihres Beitrages zu verlangen. Selbstverständlich können Sie dieses Recht nur dann einfordern, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Sie können eine Herabsetzung des Risikozuschlages verlangen, wenn…

  • Sie seit längerem beschwerde- und behandlungsfrei sind!
  • Sie keinerlei Medikamente benötigen, um mögliche Symptome zu unterdrücken oder einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes vorzubeugen!
  • Ihr behandelnder Arzt Ihnen die Ausheilung bescheinigt!
  • Und das nötigenfalls auch durch ein zusätzliches Gutachten bestätigt werden kann!

Wenn alle diese Punkte in Bezug auf den Risikozuschlag zutreffen, dann habe ich sehr gute Nachrichten für Sie:

Sie haben hervorragende Chancen den Risikozuschlag zu
reduzieren… bestenfalls sogar auf NULL!

Und ich, Oliver Beyersdorffer, kann Ihnen zeigen wie das geht und liefere Ihnen eine einfache Anleitung mit allen nötigen Informationen, die Sie leicht und schrittweise umsetzen können.

Sie fragen sich jetzt vielleicht, warum ausgerechnet ich Ihnen helfen kann, Ihren Risikozuschlag überprüfen zu lassen?

Okay, lassen Sie mich Ihnen kurz etwas über mich erzählen: Ich bin seit 1985 bereits im Versicherungsgeschäft und bin geprüfter Versicherungsfachmann (BWV). Bis 2001 habe ich auch Versicherungen vermittelt – überwiegend private Krankenversicherungen.

Ich bin ein Fan der Privaten Krankenversicherung und nachdem ich aus dem Versicherungsvermittlungsgeschäft ausgestiegen bin, habe ich mich speziell mit den Möglichkeiten beschäftigt, wie man als Kunde PKV Beitrag sparen kann. Heute bin ich als zugelassener Versicherungsberater tätig und befasse mich ausschließlich mit dieser Thematik… und das bereits seit 2001.

Es gibt eine ganze Reihe an Möglichkeiten den PKV-Beitrag zu senken und eine davon ist den Risikozuschlag zu reduzieren Ich möchte Ihnen helfen Beitrag zu sparen.

Sie haben also in mir einen Insider, der genau weiß, wie der Hase läuft… aber nicht nur das, ich spreche auch “deren” Sprache – PKV-pseudojuristisch…

Sie wollen wissen, warum ich das tue?

Nun…

… weil ich mich täglich mit dem Thema “PKV-Beitrag sparen” auseinandersetze und Ihnen mit diesen Informationen helfen möchte, dass Sie den Beitrag Ihrer PKV senken;

… weil es mich maßlos ärgert, wie Versicherer immer wieder versuchen sich mit äußerst zweifelhaften Methoden aus ihrer Verantwortung dem einzelnen Kunden gegenüber herauszuwinden;

… weil ich auch die eigenwirtschaftlichen Interessen der Vermittler kenne – immerhin stand ich viele Jahre auf der gleichen Seite;

… und auch weil ich es kann. Ich habe jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der privaten Krankenversicherung und kann Ihnen mit dieser einfachen Anleitung zeigen, wie Sie Ihren Risikozuschlag überprüfen lassen können;

… und außerdem, weil Sie mit meiner Hilfe in Zukunft hunderte Euro jedes Jahr einsparen können. Ich bin mir absolut sicher, dass Ihnen zahlreiche Möglichkeiten auf Anhieb einfallen dieses viele Geld sinnvoller einzusetzen, als dafür Beiträge zu bezahlen, oder?

… Und da wäre noch die Nummer mit der Sprache – PKV-Kauderwelsch. Ich beherrsche das in Wort und Schrift. Sie wissen schon… es sieht wie deutsch aus, klingt auch wie deutsch, die einzelnen Worte sind auch deutsch – aber sobald der Versicherer sie zu einem Satz zusammenfügt, ist es völlig unverständlich! Genau das ist Absicht!

Ich mache das letztlich aber auch, weil ich damit meine Familie ernähre, denn ich verdiene unter anderem mein Geld mit dem Schreiben von Ratgebern wie diesem.

Ach, übrigens… es existiert sogar aktuelle Rechtsprechung, die Ihnen bei der Durchsetzung ebenfalls behilflich sein kann 🙂

Der Risikozuschlag steigt und steigt

Ihr Risikozuschlag ist keine feste Größe. Er ändert sich mit jeder Beitragsanpassung. Er steigt kontinuierlich, manchmal im gleichen Verhältnis wie der Tarifteil angepasst wird, für den der Risikozuschlag vereinbart wurde. Manchmal aber auch in einem ganz anderen Verhältnis. Aber auch wenn das insgesamt gesehen in Ordnung ist oder zumindest gesetzeskonform, könnte es dennoch sein, dass Sie den immer weiter steigenden Zuschlag ja völlig unnötig bezahlen.
Rechnen Sie sich das einfach mal kurz für sich durch:

Wenn Sie bei Abschluss Ihrer privaten Krankenversicherung von 20 Jahren einen Risikozschlag in Höhe von nur 20,00 EUR vereinbart haben (damals waren das natürlich 39,12 DM) und Ihr Versicherer hat Ihren Beitrag nur alle 2 Jahre um durchschnittlich 5% angepasst, dann bezahlen Sie heute für Ihren Risikozuschlag bereits 32,58 EUR – das entspricht einer Beitragssteigerung um 63% (in Mark wären das bereits 63,77 DM).

2014 hatte ich das Mandat eines PKV-Kunden übernommen, der bereits seit 1979 privat versichert ist und der beim Abschluss einen Risikozuschlag in Höhe von 22,85 DM akzeptieren musste. Nach 35 Versicherungsjahren belief sich der Beitragszuschlag auf 435 EUR.

Das ist eine Steigerung um über 3.800 Prozent.

Ich habe den Versicherer damit konfrontiert und er verhielt sich abwartend und unkooperativ. Selbst durch Vorstandsbeschwerde wurde der Sachverhalt nicht aufgeklärt und aufgrund der Weigerung bestimmte Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz, auf die jeder Versicherungskunde ein Anrecht hat, zuzuschicken, führte das zur Einschaltung des Datenschutzbeauftragten für NRW.

Nach Prüfung empfahl man mir die Angelegenheit der BaFin – der Aufsichtsbehörde vorzutragen.

Bedauerlicherweise ist das sehr zeitintensiv und nachdem der Versicherer der Aufforderung der BaFin nachgekommen ist und mir seine Stellungnahme zugesandt wurde, musste ich feststellen, dass die Aufsichtsbehörde offenbar gar keine Kenntnis von Versicherungsbedingungen und Leistungsversprechen hat, so dass das Verhalten des Krankenversicherers nicht beanstandet wurde.

Erst nachdem ich die BaFin über die vom Versicherer bisher verschwiegenen Fakten in Kenntnis gesetzt hatte, hat die BaFin eine erneute Stellungnahme gefordert und jetzt hat der Versicherer die Vorgehensweise vollkommen korrekt dargestellt, wie es sein müsste – allerdings hat es sich im Falle meines Mandanten nicht daran gehalten.

Bedauerlicherweise ist mein Mandant zwischenzeitlich an Krebs verstorben und es war mir nicht möglich den Versicherer für das falsche und letztlich rechtswidrige Vorgehen zur Verantwortung zu ziehen.

Na, was denken Sie? Höchste Zeit den lästigen Risikozuschlag überprüfen zu lassen, oder? Wie ich schon sagte, ich möchte Ihnen dabei helfen PKV-Beitrag zu sparen und den Risikozuschlag überprüfen zu lassen hervorragend dazu geeignet, das erreichen zu können.

Sehr geehrter Herr Beyersdorffer, mit Hilfe ihres Reports Risikozuschlag überprüfen konnte ich meinen Risikozuschlag in Höhe von ca. 60 Euro pro Monat weg bekommen. Diesen habe ich 10 Jahre lang bei der HALLESCHE(’n) ungerechtfertigt bezahlt. Für Ihre sehr wertvollen Hinweise in diesem Ratgeber möchte ich mich deshalb an dieser Stelle herzlich bedanken!

Markus Schübel

Seit 30 Jahren zahlte ich einen Risikozuschlag an die PKV, der sich von 50 DM auf 120 € fast verfünffacht hatte. Mit der fachmännischen Hilfe von Herrn Beyersdorffer gelang nun ein 100%-Erfolg – der Zuschlag wurde komplett entnommen. Ein Ergebnis, das ich so nie erwartet hatte. Für die professionelle und vor allem faire Unterstützung kann ich mich nur bedanken. Für die nächste Tariferhöhung habe ich mir Ihre Webseite schon fest gespeichert!

Klaus Meyer

Hier ist eine Übersicht, was Sie in dem Report lesen…

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Mit 4 einfachen Schritten, kinderleicht nachzuvollziehen, in einem Leitfaden zusammengefasst, der Sie Schritt für Schritt anleitet und Sie bis zum Ziel führt.

Mit zwei vorgefertigten Musterbriefen, die direkt am Bildschirm ausfüllbar sind für den Schriftwechsel mit Ihrem Versicherer.

Mit wertvollen Tipps, auf welchen Bestandteil hin Sie Ihre Rechtsschutzversicherung
überprüfen müssen.

Mit einer Liste von Fachanwälten für Versicherungsvertragsrecht, mit Schwerpunkt PKV, für den Fall, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen wollen.

Mit Nennung des Aktenzeichens des maßgeblichen Urteil, dass Ihrem Versicherer
sofort zeigt, dass Sie sich mit Ihren Rechten auskennen.

Mit Nennung der unabhängigen Rechtsschutzversicherer.

Und wenn Sie diesen Report JETZT bestellen, dann erhalten Sie kostenlos einen Bonus – den Report “UNISEX – Was PKV-Kunden jetzt darüber wissen müssen” im Wert von 17,70 EUR.

Seit Ende 2012 werden die Beiträge für Männer und Frauen in der Privaten Krankenversicherung gleich kalkuliert. Sie kosten für Männer und Frauen exakt das gleiche.

Die Lebenserwartung von Frauen ist statistisch gesehen ungleich höher, als bei Männern. Das war ein Grund, warum bisher die Beiträge unterschiedlich hoch waren. Die Umsetzung eines EU-Urteils hat dazu geführt, dass auch die Beiträge in der PKV nun für Männer und Frauen gleich sind. Daraus ergeben sich für bereits versicherte PKV-Kunden einerseits Chancen andererseits birgt das auch erhebliche Nachteile.

In diesem Report lesen Sie, auf was Sie unbedingt achten müssen.

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